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Enterbt? So machen Sie Ihren Pflichtteilsanspruch geltend - Kanzlei Wübbeke

Stellen Sie sich vor: Ein naher Angehöriger verstirbt – und im Testament erfahren Sie, dass Sie leer ausgehen sollen. Für viele ist das ein Schock, denn neben der emotionalen Belastung treten sofort Fragen auf: „Geht das überhaupt? Habe ich nicht trotzdem einen Anspruch?“
Die gute Nachricht: In Deutschland schützt das Gesetz nahe Angehörige durch den sogenannten Pflichtteil. Dieser Anspruch stellt sicher, dass bestimmte Familienmitglieder auch dann etwas vom Nachlass erhalten, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt oder sogar ausdrücklich enterbt wurden.

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Der Pflichtteil steht grundsätzlich den engsten Angehörigen zu:

  • Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern,
  • Kindern (auch Adoptiv- oder uneheliche Kinder),
  • in bestimmten Fällen auch Eltern des Verstorbenen.

Andere Verwandte – wie Geschwister oder Enkel, wenn die Kinder noch leben – haben in der Regel keinen Pflichtteilsanspruch.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Das bedeutet: Hätte man ohne Testament beispielsweise ein Viertel des Nachlasses geerbt, so besteht bei einer Enterbung dennoch Anspruch auf die Hälfte davon – also ein Achtel. Der Pflichtteil wird dabei nicht in Form von Nachlassgegenständen (z. B. Haus, Auto, Schmuck), sondern immer in Geld ausgezahlt.

Wie macht man den Pflichtteil geltend?

Wichtig zu wissen: Der Pflichtteil wird nicht automatisch ausgezahlt. Man muss ihn aktiv einfordern. Dazu gehören folgende Schritte:

  1. Kontaktaufnahme mit den Erben – Der Anspruch richtet sich direkt gegen die eingesetzten Erben.
  2. Auskunft verlangen – Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, ein detailliertes Nachlassverzeichnis zu erhalten, um den Wert des Nachlasses zu ermitteln.
  3. Berechnung und Verhandlung – Auf Grundlage des Nachlasswertes wird die Höhe des Pflichtteils bestimmt. Oft ist dabei fachliche Unterstützung hilfreich, um nicht übergangen oder unterbezahlt zu werden.
  4. Durchsetzung – Weigern sich die Erben zu zahlen, kann der Pflichtteil gerichtlich eingeklagt werden.

Warum anwaltliche Hilfe sinnvoll ist

Die Geltendmachung eines Pflichtteils ist oft mit Emotionen, aber auch mit rechtlichen Stolperfallen verbunden. Schon kleine Fehler – etwa bei Fristen oder in der Kommunikation mit den Erben – können dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen. Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte schnell und vollständig durchzusetzen.

Fazit

Enterbt zu werden bedeutet nicht, mit leeren Händen dazustehen. Der Pflichtteilsanspruch ist Ihr gesetzlich verankertes Recht auf einen gerechten Anteil. Zögern Sie nicht, ihn geltend zu machen – am besten mit professioneller Unterstützung, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Nehmen Sie bitte gern Kontakt mit mir auf.

Rechtsanwalt Michael Wübbeke

Michael Wübbeke, LL.M.

Ohechaussee 169
22848 Norderstedt

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