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// Vererben, wie geht das?

Viele Menschen schieben das Thema „Vererben“ lange vor sich her. Dabei ist es gar nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick wirkt – und wer sich frühzeitig informiert, kann sicherstellen, dass sein Vermögen im Ernstfall so verteilt wird, wie er es sich wünscht.

Die gesetzliche Erbfolge – wenn kein Testament vorliegt

In Deutschland greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, wenn keine letztwillige Verfügung – also kein Testament oder Erbvertrag – existiert. Das bedeutet: Zuerst erben die direkten Angehörigen wie Ehepartner, Kinder und Enkel. Gibt es keine Kinder, kommen Eltern, Geschwister oder weiter entfernte Verwandte zum Zug. Wer unverheiratet ist und keine Kinder hat, sollte wissen: Ohne Testament erbt unter Umständen jemand, den man selbst gar nicht vorgesehen hätte. Letztendlich könnte dies auch der Staat sein.

Testament – der persönliche Wille zählt

Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer was bekommen soll. Sie können einzelne Personen oder Organisationen bedenken, Aufteilungen festlegen und sogar Ersatz-Erben benennen. Wichtig ist, dass ein Testament vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben ist. Wer mehr Klarheit und Rechtssicherheit möchte, kann es beim Notar erstellen und auch beim Amtsgericht oder Notar hinterlegen lassen.

Pflichtteil – ein Mindestanspruch für nahe Angehörige

Auch wenn man im Testament frei entscheiden darf, gibt es Grenzen: Ehepartner, Kinder und unter Umständen Eltern haben Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht einfach entzogen werden – außer in seltenen Ausnahmefällen. Das bedeutet: Selbst wer enterbt wird, geht meist nicht ganz leer aus.

Erbvertrag – verbindlich und klar

Neben dem Testament gibt es den Erbvertrag. Er wird notariell geschlossen und ist „bindender“ als ein Testament. Häufig wird er von nicht miteinander verwandten Personen genutzt, die gemeinsam eine verbindliche Regelung für ihr Erbe treffen wollen. Ehegatten greifen in der Regel lieber zum gemeinschaftlichen Testament.

Warum frühzeitig regeln?

Eine klare Nachlassregelung verhindert Streit und sorgt für Sicherheit bei den Hinterbliebenen. Gerade bei Patchwork-Familien, unverheirateten Paaren oder Unternehmen im Familienbesitz ist eine individuelle Gestaltung sinnvoll. Außerdem lassen sich steuerliche Vorteile nutzen, wenn man rechtzeitig plant.

Fazit: Vererben ist Vorsorge

Wer früh über das Thema nachdenkt, sorgt nicht nur für Klarheit, sondern entlastet auch seine Liebsten. Ob Testament, Erbvertrag oder eine Kombination mit Schenkungen zu Lebzeiten – es gibt viele Wege, den eigenen letzten Willen rechtssicher festzuhalten. Ein Gespräch mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hilft, die passende Lösung zu finden. Sprechen Sie mich gern an.

Rechtsanwalt Michael Wübbeke

Michael Wübbeke, LL.M.

Ohechaussee 169
22848 Norderstedt

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