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// Gefahren bei der Beschäftigung freier Mitarbeiter

Immer mehr Unternehmen setzen auf freie Mitarbeiter – sei es für kurzfristige Projekte, zur Überbrückung von Engpässen oder um spezielles Fachwissen ins Haus zu holen. Auf den ersten Blick klingt das attraktiv: Flexibilität, weniger laufende Kosten und keine Bindung an langfristige Arbeitsverhältnisse. Doch Vorsicht: Wer freie Mitarbeiter beschäftigt, bewegt sich schnell in einem rechtlichen Risikobereich – insbesondere im Arbeits- und Sozialrecht.

Scheinselbstständigkeit – die größte Gefahr

Das Schlagwort lautet „Scheinselbstständigkeit“. Damit ist gemeint, dass jemand offiziell als freier Mitarbeiter tätig ist, in Wirklichkeit aber wie ein Arbeitnehmer arbeitet. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Person feste Arbeitszeiten einhält, Weisungen erhält oder in die Arbeitsorganisation eingegliedert ist.
Die Folge: Behörden oder Gerichte können feststellen, dass in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis bzw. eine abhängige Beschäftigung vorliegt.

Teure Konsequenzen für Unternehmen

Für den Auftraggeber kann das teuer werden. Stellt die Deutsche Rentenversicherung Bund oder ein Gericht eine Scheinselbstständigkeit fest, müssen Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden – und zwar bis zu vier Jahre rückwirkend, in manchen Fällen sogar länger. Hinzu kommen Säumniszuschläge und eventuell Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen.
Auch arbeitsrechtlich entstehen Risiken: Ein angeblich „freier Mitarbeiter“ kann plötzlich Ansprüche auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsschutz geltend machen.

Unsicherheit bei Auftragnehmern

Auch für die freien Mitarbeiter selbst ist Scheinselbstständigkeit problematisch. Wer offiziell selbstständig ist, muss sich in der Regel selbst um Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kümmern. Wird aber später festgestellt, dass eigentlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, kann es zu Nachzahlungen und Rückforderungen kommen. Zudem verlieren Betroffene oft das Vertrauen in ihre Auftraggeber.

Worauf Unternehmen achten sollten

Damit freie Mitarbeit nicht zum Bumerang wird, ist sorgfältige Gestaltung der Zusammenarbeit gefragt. Typische Kriterien, die für eine echte Selbstständigkeit sprechen, sind:

  • freie Zeiteinteilung
  • Nutzung eigener Arbeitsmittel
  • mehrere Auftraggeber
  • keine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers

Ein schriftlicher Vertrag ist zwar wichtig, entscheidend ist aber die tatsächliche Durchführung im Alltag.

Fazit

Freie Mitarbeiter können eine wertvolle Ergänzung sein – aber nur, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Wer hier unüberlegt handelt, riskiert hohe Nachzahlungen, rechtliche Streitigkeiten und vielleicht sogar einen Imageschäden.

Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig beraten lassen, bevor sie freie Mitarbeiter einsetzen. So lassen sich Risiken minimieren und klare Strukturen schaffen, die beiden Seiten Sicherheit geben. Sprechen Sie mich bitte gern hierzu an.

Rechtsanwalt Michael Wübbeke

Michael Wübbeke, LL.M.

Ohechaussee 169
22848 Norderstedt

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