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// Notarielles oder eigenhändiges Testament – welche Form ist die Richtige?

Testament

Die Errichtung eines Testaments ist eine der wichtigsten Entscheidungen in der privaten Vermögens- und Nachlassplanung. Wer sicherstellen möchte, dass der eigene letzte Wille umgesetzt wird und spätere Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden, sollte sich frühzeitig mit der richtigen Testamentsform beschäftigen. Das deutsche Erbrecht kennt insbesondere zwei gängige Varianten: das eigenhändige Testament und das notarielle Testament. Beide Formen sind gesetzlich anerkannt, unterscheiden sich jedoch deutlich in Voraussetzungen, Kosten, rechtlicher Sicherheit und praktischen Auswirkungen.

Das eigenhändige Testament – einfach, aber fehleranfällig

Das eigenhändige Testament ist die in der Praxis am häufigsten genutzte Form der letztwilligen Verfügung. Es kann jederzeit ohne Mitwirkung Dritter errichtet werden und verursacht keine unmittelbaren Kosten. Voraussetzung für die Wirksamkeit ist jedoch, dass das Testament vollständig handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben wird. Zudem sollten Ort und Datum angegeben werden, um spätere Auslegungsprobleme zu vermeiden.

Gerade die vermeintliche Einfachheit birgt jedoch erhebliche Risiken. Formfehler – etwa ein maschinenschriftlicher Text oder eine fehlende Unterschrift – führen regelmäßig zur Unwirksamkeit. Auch inhaltlich sind eigenhändige Testamente häufig problematisch: unklare Formulierungen, widersprüchliche Anordnungen oder ungewollte Pflichtteilsfolgen sind typische Streitpunkte in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Hinzu kommt, dass ein eigenhändiges Testament nach dem Todesfall häufig nicht sofort aufgefunden wird oder Zweifel an seiner Echtheit bestehen. Dies kann langwierige Beweisverfahren und erhebliche Verzögerungen bei der Nachlassabwicklung zur Folge haben. Zudem benötigen die Erben häufig einen Erbschein, welcher beim Nachlassgericht entweder direkt oder über einen Notar zu beantragen ist.

Es ist daher immer zu empfehlen  auch bei Erstellung eines eigenhändigen Testamentes einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Das notarielle Testament – rechtssicher und professionell

Demgegenüber steht das notarielle Testament, das vor einem Notar errichtet wird. Der Erblasser erklärt dabei seinen letzten Willen entweder mündlich oder schriftlich gegenüber dem Notar, der diesen rechtlich korrekt beurkundet. Der Notar prüft die Testierfähigkeit, klärt über rechtliche Folgen auf und achtet auf eine eindeutige, rechtssichere Formulierung.

Ein wesentlicher Vorteil des notariellen Testaments liegt in seiner hohen Beweis- und Rechtssicherheit. Es wird regelmäßig beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert, beim Amtsgericht am Wohnort des Erblassers hinterlegt und im Todesfall automatisch eröffnet. Fälschungen oder Formmängel sind praktisch ausgeschlossen.

Zudem kann ein notarielles Testament in vielen Fällen den Erbschein ersetzen, was für die Erben erhebliche Kosten und Zeit spart. Gerade bei umfangreichem Vermögen, Immobilienbesitz oder komplexen Familienverhältnissen ist dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Kosten und Abwägung – was spricht wofür?

Ein häufig genanntes Argument gegen das notarielle Testament sind die Kosten. Diese richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Vermögenswert des Erblassers ab. Demgegenüber ist das eigenhändige Testament zwar kostenlos, kann jedoch im Streitfall erhebliche Folgekosten verursachen, etwa durch Gerichtsverfahren oder anwaltliche Auseinandersetzungen. Zudem spart der Erblasser die Kosten im Falle des eigenhändigen Testamentes nur zu Lebzeiten, da vergleichbare Kosten im Rahmen der Beantragung des Erbscheines für die Erben anfallen. Wer ein notarielles Testament hat, benötigt in der Regel keinen Erbschein.

Die Wahl der richtigen Testamentsform ist daher stets eine Einzelfallentscheidung. Während ein einfaches eigenhändiges Testament bei überschaubaren Vermögensverhältnissen ausreichend sein kann, bietet das notarielle Testament insbesondere bei rechtlich anspruchsvollen Konstellationen ein deutliches Plus an Sicherheit.

Fazit

Sowohl das eigenhändige als auch das notarielle Testament sind gesetzlich zulässige Formen der Nachlassregelung. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Kostenfrage, sondern vor allem die rechtliche Tragweite und die individuelle Lebens- und Vermögenssituation. Eine fachkundige Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und den letzten Willen rechtssicher umzusetzen. Sprechen Sie mich bitte gern hierzu an.

Rechtsanwalt Michael Wübbeke

Michael Wübbeke, LL.M.

Ohechaussee 169
22848 Norderstedt

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