Ein Arbeitszeugnis ist viel mehr als nur ein Stück Papier. Es begleitet Arbeitnehmer oft ein Leben lang und entscheidet nicht selten über die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Doch wer schon einmal ein Zeugnis gelesen hat, weiß: Zwischen den Zeilen steckt oft mehr, als es auf den ersten Blick scheint. Begriffe wie „stets bemüht“ oder „zur vollen Zufriedenheit“ klingen harmlos – sind aber in der „Zeugnissprache“ klare Codes, die Arbeitgeber und Personaler sofort verstehen. Für Laien ist es dagegen oft schwer zu erkennen, ob ein Arbeitszeugnis wirklich positiv, durchschnittlich oder sogar negativ formuliert ist.
Was ist ein Arbeitszeugnis?
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn das Arbeitsverhältnis endet – egal ob nach einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder einer Eigenkündigung. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, darf aber gleichzeitig keine falschen Tatsachen enthalten. Ein Balanceakt, den Arbeitgeber häufig durch standardisierte Formulierungen lösen.
Es gibt zwei Arten:
- Einfaches Zeugnis – enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung.
- Qualifiziertes Zeugnis – bewertet zusätzlich Leistung, Verhalten und soziale Kompetenzen. Genau hier verstecken sich die berühmten „Geheimcodes“.
Warum ist die Formulierung so wichtig?
Ein kleines Wort kann den Unterschied machen. „Stets zur vollen Zufriedenheit“ entspricht der Note „gut“. Fehlt das „stets“, rutscht die Bewertung schon ins „befriedigend“. Für Personalverantwortliche ist das eindeutig, für Arbeitnehmer dagegen oft ein Rätsel. Wer sein Zeugnis ungeprüft abheftet, läuft Gefahr, mit einer schlechteren Beurteilung in die nächste Bewerbung zu starten – ohne es überhaupt zu merken.
Ihre Rechte
Arbeitnehmer müssen ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis erhalten. Das bedeutet:
- Keine versteckten negativen Andeutungen.
- Eine klare, faire Bewertung.
- Korrekte Angaben zu Tätigkeit, Verantwortungsbereich und Dauer.
Wenn ein Zeugnis missverständlich oder unfair formuliert ist, haben Arbeitnehmer das Recht, eine Korrektur zu verlangen – notfalls auch mit rechtlicher Unterstützung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Mein Service
Ich übersetze Ihr Arbeitszeugnis aus der „Zeugnissprache“ in ein Deutsch, das jeder versteht. So wissen Sie genau, welche Note Sie wirklich bekommen haben – und ob Handlungsbedarf besteht. Auf Wunsch unterstütze ich Sie auch dabei gegebenenfalls Änderungen (gerichtlich) einzufordern.
Ein Arbeitszeugnis ist ein entscheidender Baustein für Ihre berufliche Zukunft. Vertrauen Sie nicht darauf, dass es schon passt – lassen Sie es professionell prüfen und verstehen. Sprechen Sie mich bitte gern an.