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// Der Erbschein – wann er benötigt wird und was Erben beachten müssen

Beurkdungung

Nach dem Tod eines Angehörigen stehen Erben häufig vor der Frage, wie sie ihre Erbenstellung gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder Versicherungen nachweisen können. In vielen Fällen wird hierfür ein sogenannter Erbschein verlangt. Der Erbschein ist ein zentrales Dokument des deutschen Erbrechts, das Klarheit über die Erbfolge schafft, zugleich aber auch mit Kosten und rechtlichen Risiken verbunden sein kann. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wann ein Erbschein tatsächlich erforderlich ist – und wann nicht.

Was ist ein Erbschein und welche Wirkung hat er?

Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis über das Erbrecht einer oder mehrerer Personen. Er gibt an, wer Erbe geworden ist und welchen Anteil der jeweilige Erbe am Nachlass hat. In bestimmten Fällen enthält er zudem Beschränkungen, etwa bei einer Vor- und Nacherbschaft.

Rechtlich kommt dem Erbschein eine starke Legitimationswirkung zu. Wer im Besitz eines Erbscheins ist, gilt im Rechtsverkehr als berechtigter Erbe. Dritte, wie etwa Banken oder Käufer von Nachlassgegenständen, dürfen grundsätzlich auf die Richtigkeit des Erbscheins vertrauen. Das bedeutet jedoch auch: Stellt sich später heraus, dass der Erbschein unrichtig war, können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen entstehen.

Wann wird ein Erbschein benötigt – und wann nicht?

Ein Erbschein wird häufig verlangt, wenn Erben über Bankguthaben verfügen oder Immobilien umschreiben lassen möchten. Insbesondere Grundbuchämter fordern regelmäßig einen Erbnachweis, sofern kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt.

Nicht erforderlich ist ein Erbschein hingegen dann, wenn der Erblasser ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag hinterlassen hat. Diese Dokumente ersetzen zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll regelmäßig den Erbschein. Auch Banken dürfen in diesen Fällen grundsätzlich keinen zusätzlichen Erbschein verlangen.

Gerade hier zeigt sich, dass ein Erbschein nicht automatisch notwendig ist. Die Beantragung ohne rechtliche Prüfung führt in der Praxis häufig zu unnötigen Kosten, die aus dem Nachlass zu tragen sind.

Antrag und Kosten des Erbscheins

Der Erbschein wird auf Antrag beim zuständigen Nachlassgericht erteilt. Der Antrag kann entweder direkt beim Gericht oder über einen Notar gestellt werden. Dabei müssen die Erben umfangreiche Angaben machen, etwa zur Person des Erblassers, zur Erbfolge und zu möglichen weiteren Erbberechtigten. Diese Angaben sind an Eides statt zu versichern, was eine besondere Sorgfalt erfordert.

Die Kosten des Erbscheins richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Je höher der Nachlasswert, desto höher fallen die Gebühren aus. Hinzu kommen gegebenenfalls Notarkosten für die Antragstellung.

Zudem ist zu beachten, dass die Beantragung eines Erbscheins regelmäßig als konkludente Annahme der Erbschaft gilt. Wer also einen Erbschein beantragt, kann das Erbe später nicht mehr ausschlagen – selbst dann nicht, wenn sich nachträglich eine Überschuldung des Nachlasses herausstellt.

Risiken und Alternativen zum Erbschein

Der Erbschein ist kein bloßes Formaldokument, sondern eine rechtlich weitreichende Erklärung. Fehlerhafte Angaben, unklare Erbfolgen oder übersehene Miterben können dazu führen, dass der Erbschein später eingezogen oder für kraftlos erklärt wird. In solchen Fällen drohen Rückabwicklungen und Haftungsfragen.

Als Alternative kommt – wie bereits erwähnt – insbesondere das notarielle Testament in Betracht. Es bietet nicht nur Rechtssicherheit zu Lebzeiten, sondern erspart den Erben häufig das kostenintensive Erbscheinsverfahren. Auch eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann klären, ob ein Erbschein tatsächlich benötigt wird oder ob andere Nachweise ausreichen.

Fazit

Der Erbschein ist ein wichtiges Instrument zur Legitimation von Erben, aber nicht in jedem Fall erforderlich. Seine Beantragung ist mit Kosten, rechtlichen Bindungen und Risiken verbunden. Erben sollten daher vorab prüfen lassen, ob ein Erbschein wirklich notwendig ist oder ob es sinnvollere Alternativen gibt. Eine fundierte rechtliche Beratung schützt vor unnötigen Ausgaben und vor weitreichenden Fehlentscheidungen.

Sprechen Sie mich bitte gern hierzu an.

Rechtsanwalt Michael Wübbeke

Michael Wübbeke, LL.M.

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